Marken sind Warenzeichen, Namen, Zeichen oder Symbole, mit dem Produkte gekennzeichnet werden, um ihre Einmaligkeit auszudrücken. Eine Marke ist immer geschützt und darf grundsätzlich nur vom Markeninhaber genutzt werden. Jedoch genießt eine Marke nicht Schutz gegen jede Art der Nutzung. Darf nun ein Markenname genutzt werden und wo ist eine Markennennung nicht erlaubt?
Autor: Roman Isheim, 17.10.2018, Thema: Markennennung
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Markennennung im Internet
Grundsätzlich ist es dem Inhaber einer Marke nach § 14 Abs. 2, Abs. 4 und Abs.5 MarkenG erlaubt, einem unberechtigten Verwender die weitere Markennutzung zu verbieten, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Ein mit der Marke identisches oder ähnliches Zeichen wird
- durch einen Dritten
- ohne Zustimmung
- im geschäftlichen Verkehr
- markenmäßig
verwendet.
Eine rein private Verwendung einer Marke darf immer stattfinden. Bei der geschäftlichen Nutzung ist die markenmäßige Verwendung entscheidend. Diese liegt vor, wenn sie im Rahmen des Produktabsatzes, jedenfalls auch der Unterscheidung der Ware eines Unternehmens von denen anderer dient. Liegt keine markenmäßige Verwendung vor, so spricht man von einer erlaubten bloßen Markennennung. Um nun herauszufinden was auf einer Internetseite erlaubt ist und was nicht, werden die einzelnen Bereiche einer Webseite betrachtet.
Meta-Tags & Weiß-auf-Weiß-Schrift
Eine fremde Marke, die keinen beschreibenden Inhalt hat, darf nicht in den sogenannten Meta-Tags einer Webseite benutzt werden. Außerdem darf eine fremde Marke nicht in weißer Schrift auf weißem Grund (oder schwarzer Schrift auf schwarzem Grund, etc.) erscheinen. Auch wenn der normale Internetnutzer die Meta-Tags nicht bewusst und die „unsichtbare“ Schrift nicht wahrnimmt, so kann die Verwendung das Suchmaschinenranking beeinflussen.
URL
Ein markenrechtlicher Verstoß liegt dann vor, wenn ein Dritter den Firmennamen eines anderen in einer URL seiner eigenen Internetseite nutzt oder den Firmennamen im Titel der Webseite verwendet, so dass der Eindruck entstehen könne, dass der Firmeninhaber die Internetseite mit der Markennennung betreibt.
Verlinkung
Es liegt kein Verstoß vor, wenn auf eine markenrechtlich geschützte Webseite verlinkt wird, da es hier an einer markenmäßigen Verwendung fehlt. Diese markenmäßige Verwendung fehlt jedoch nur, soweit das Drittzeichen nicht als Herkunftshinweis eingesetzt wurde, sondern nur rein redaktionell, dekorativ oder vergleichend genutzt wird.
Body/Inhalt
Eine Markennennung im Body-Bereich einer Webseite ist erlaubt, da dies keine markenmäßige Verwendung darstellt. Im Body-Teil werden lediglich die sichtbaren Seiteninhalte wie Texte und Bilder abgelegt. Dies stellt kein Unterschied zu einem normalen redaktionellen bzw. meinungsbildenden Text dar. Inhaltlich ist die Markennennung erlaubt, da die Presse- und Meinungsfreiheit erlaubt, über Marken zu berichten oder sie satirisch zu verfremden. Zeichen wie ®, © oder ™ sind nicht notwendig bei der Markennennung, da es eine Marke ist, losgelöst von der kosmetischen Kennzeichnung.
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Markennennung in Büchern
Generell ist eine Markennennung in Büchern erlaubt. Die Marken dürfen in Form von Satire verwendet werden, solange die Grenze zu Beleidigung oder Schmähkritik nicht überschritten wird. Auch wenn Marken alltagsüblich sind, können sie problemlos verwendet werden. Die Marken müssen inhaltlich sinnvoll eingesetzt werden. Auch hier werden keine Anführungszeichen oder Kennzeichen wie ®, © oder ™ benötigt. In Sachbücher dürfen Marken genannt werden, solange es inhaltlich Sinn ergibt. Auch im Buchtitel darf die Marke auftauchen, wenn die Verwendung neutral stattfindet. Erlaubt wäre beispielsweise: „Die besten Tipp für Windows“ oder „Mit dem iPhone fotografieren“. Es darf jedoch nicht gezielt versucht werden, von der Bekanntheit einer Marke zu profitieren.
Kennzeichnungen
Die folgenden Kennzeichnungen sind meist nicht nötig, aber es ist dennoch sinnvoll zu wissen, was sie bedeuten. Dabei geht es um folgende Kennzeichnungen:
® für „Registered“
Diese Kennzeichnung dürfen nur eingetragene Marken verwenden. Die Marke muss im amtlichen Register eingetragen werden. Das ® muss immer hinter dem vollständigen Zeichen, also der Marke oder dem Logo, stehen. Die Kennzeichnung ist ein kann und kein muss. Allerdings kann eine Kennzeichnung Nachahmer abschrecken und eine gewisse Werbefunktion erbringen.
© für „Copyright“
Diese Kennzeichnung weist auf ein Urheberrecht hin. Das urheberrechtlich geschützte Werk kann eine Webseite, ein Foto, eine Software, ein Musikstück oder ähnliches sein. Mit dem © signalisiert der Urheber seine Rechte an dem Werk. Bei unerlaubter Verwendung des Zeichens kann eine Abmahnung drohen
™ für „Trademark“
Die Verwendung des ™ kommt aus den USA. Die Kennzeichnung ist für Marken, die zwar angemeldet sind, aber noch nicht im amtlichen Register eingetragen sind. Allerdings gilt das ™-Zeichen nur in den USA. In Deutschland kann die Nutzung dieses Zeichens zu einer Abmahnung führen.
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